Stiften und Spenden

Jede Zustiftung, also die freiwillige finanzielle Zuwendung an die Stiftung, erhöht das Stiftungskapital und damit die potenziell erwirtschafteten Erträge. Es gehört zu den Grundprinzipien einer Stiftung, dass zur Erfüllung des Stiftungszwecks nicht das Stiftungskapital selbst, sondern nur dessen wirtschaftlicher Ertrag verwendet wird. Das von Ihnen eingebrachte Kapital bleibt dadurch als Geschenk an die folgenden Generationen voll erhalten und zeitlich unbegrenzt wirksam.

Zustiftungen sind bereits ab 50 Euro möglich und wirken sich für den Stifter – ob Privatperson oder Unternehmen – in der Regel steuermindernd aus. Sie können Zustiftungen auch in einem Testament, schrittweise oder unter Auflagen, vornehmen. Wenn gewünscht, veröffentlichen wir Ihre Zustiftung gerne. Möglich ist auch die Gründung einer eigenen unselbstständigen Stiftung mit wählbarem Namen, die durch die Stiftung Waldorfpädagogik treuhänderisch verwaltet wird. Hinsichtlich der sinnvollen Nutzung der weiten Gestaltungsspielräume beraten wir Sie gerne.

Neben Zustiftungen sind aber auch steuerlich wirksame Spenden möglich, mit denen Sie die Arbeit der Stiftung unterstützen können und die zeitnah für den Stiftungszweck verwendet werden.

Spendenkonto bei der GLS Gemeinschaftsbank eG:

Stiftung Waldorfpädagogik

IBAN: DE75430609670034119800
BIC: GENODEM1GLS

Hier können Sie auch sofort Spenden